10.07.2015

BMEL zieht Aktionslevel für Chlorat-Rückstände in Lebensmitteln zurück

Aufgrund der durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neu abgeleiteten toxikologischen Endpunkte für Chlorat wurden am 06.07.2015 die bisher in Deutschland gültigen Aktionslevel für Chloratrückstände in Lebensmitteln vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zurückgezogen.

Für die Abschätzung des chronischen Risikos leitet die EFSA eine maximale tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 0,003 mg/kg Körpergewicht (KG) und Tag (d) und für das akute Risiko eine akute Referenzdosis (ARfD) von 0,036 mg/kg KG ab. Bisher lag der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem Gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) festgestellte Wert für die erlaubte Tagesdosis (ADI) und die ARfD bei 0,01 mg/kg KG (d). Demnach wurde für ein akutes Risiko die Referenzdosis angehoben und für ein chronisches Risiko die tolerierbare Dosis abgesenkt.

Das BMEL empfiehlt unter Hinweis auf die Vereinbarung des Ständigen Ausschusses, Sektion Pflanzenschutzmittelrückstände vom September 2014 mithilfe des EFSA-PRIMo (pesticide residue intake model), bezogen auf den Einzelfall und unter Anwendung der aktuellen ARfD von 0,036 mg/kg KG ohne Anwendung von Variabilitätsfaktoren eine Risikoabschätzung durchzuführen, insbesondere zu prüfen, ob gegebenenfalls ein nicht sicheres Lebensmittel vorliegt.

Für die Beurteilung von Chloratrückständen in Säuglings- und Kleinkindernahrung gemäß Richtlinie 2006/125/EC und 2006/141/EC (national umgesetzt in der Diätverordnung) gilt weiterhin der Höchstgehalt von 0,01 mg/kg für das verzehrfähige Erzeugnis unabhängig von der Herkunft des Rückstands.