24.03.2022

Beschlüsse der 88. Arbeitstagung des ALTS

Die Beschlüsse der 88. Arbeitstagung des ALTS (Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen) wurden auf der Seite des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) und im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht.

Die ALTS-Beschlüsse besitzen keinen verbindlichen Rechtscharakter. Sie geben jedoch die Meinung der Vertreter der Lebensmittelüberwachung wieder und stellen neben anderen Quellen relevante und wichtige Auslegungshilfen für lebensmittelrechtlicher Vorschriften dar.

Unter den zahlreichen Beschlüssen befinden sich Themen wie z. B.:

  • Beurteilung von STEC (syn. VTEC) in Mehl und daraus hergestellten Erzeugnissen wie Backmischungen und Frischeteige (Beschluss 2021/88/02)
  • Zulässigkeit der Angabe „ich fühl mich wohl“ in direktem Zusammenhang mit der Auslobung der Laktosefreiheit (Beschluss 2021/88/04)
  • LMIV - Kennzeichnung von Zutaten mit einem Klassennamen und der Wendung „in veränderlichen Gewichtsanteilen“ (Beschluss 2021/88/05)
  • Beurteilung von Allergiker-Hinweisen (Beschluss 2021/88/15)

Diese und alle weiteren Beschlüsse können Sie auf der Seite des BVL1 abrufen.

 Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Quelle:
1https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/ALS_ALTS/ALTS_Beschluesse_88_Arbeitstagung_Dez_2021.pdf;jsessionid=AFC62A4145FF617AE1A0E43155169633.2_cid363?__blob=publicationFile&v=2