ALS: Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger

Der ALS (Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) hat die Aufgabe, die Untersuchung und Beurteilung von Erzeugnissen, die dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch unterliegen, innerhalb der Überwachungsbehörden der 16 Bundesländer abzustimmen. Der ALS setzt sich aus Vertretern der Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer und der Bundeswehr zusammen. Vertreter des BMEL, des BfR, der LAV-Arbeitsgruppe „Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika“ und des ALTS sind Gäste. Die Geschäftsführung hat das BVL inne.

Themen des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger

In die Zuständigkeit des ALS fallen die Themen Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, Trinkwasser, Nahrungsergänzungsmittel, Zusatzstoffe, Tabak, Rückstände und Kontaminanten sowie die chemische, chemisch-physikalische und physikalische Lebensmittelanalytik. Zur Unterstützung des ALS-Plenums wurden spezielle Arbeitsgruppen in den Bereichen Bedarfsgegenstände, Diätetische Lebensmittel, Ernährungs- und Abgrenzungsfragen, Gentechnisch veränderte Lebensmittel, Kosmetische Mittel sowie Wein und Spirituosen eingerichtet.

Der ALS arbeitet eng mit dem Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) zusammen. Themen, die beide Arbeitskreise berühren, werden grundsätzlich gemeinsam bearbeitet, um auch hier zu harmonisierten Ergebnissen zu kommen.

Beschlüsse und Stellungnahmen des ALS

Die Beschlüsse des ALS werden regelmäßig im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht, zudem sind die ALS-Stellungnahmen auf der Seite des BVL online abrufbar, siehe folgenden Link.

>> ALS-Website mit Links zu den ALS-Stellungnahmen