Allergene in Lebensmitteln

Laut den im November 2005 in Kraft getretenen Kennzeichnungsregeln für Lebensmittelallergene müssen die in einer speziellen Liste aufgeführten Allergene gekennzeichnet werden. Diese Aufzählung von „Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen“ findet sich auch in Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung [EU] Nr. 1169/2011 vom 25.10.2011) wieder. Handelt es sich dabei um Zutaten, sind diese gemäß LMIV im Zutatenverzeichnis z. B. durch die Wahl abweichender Schriftarten/-stile oder Hintergrundfarben eindeutig hervorzuheben. Diese Regelungen gelten seit dem 13.12.2014.

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Beratung und Analytik

In unserem europäischen Labor- und Kompetenzzentrum für Lebensmittel-Allergene bündeln wir unsere langjährigen Erfahrungen mit denen unserer Partner und unterstützen unsere Kunden bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben. Wir sind national und international mit namhaften Meinungsbildnern, Institutionen und Kliniken vernetzt und verstehen uns als Komplettanbieter für alle Fragestellungen. Dies umfasst die immunologische und molekularbiologische Analytik von Lebensmittelallergenen genauso wie die Beratung und Zertifizierung des Allergenmanagements vor Ort im Betrieb. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf die Beurteilung der Analysenergebnisse unter Einbezug einer klinischen Risikobewertung und bieten für unsere Kunden eine maßgeschneiderte Analytik an, vom Rohstoff bis zum Endprodukt.

Als Kompetenzzentrum planen und koordinieren wir klinische Studien unter kompetenter Federführung. Wir sorgen für ...

  • ... die maßgeschneiderte Analytik von Lebensmittel-Allergenen
  • ... die Beratung vor Ort und Analyse des Allergenmanagements
  • ... die Risikoabschätzung und Beurteilung des allergenen Potenzials
  • ... die Risikobewertung im Betrieb
  • ... die Reinigungsvalidierungen und -gutachten
  • ... Allergenschulungen
  • ... klinische Studien

 

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