Quantifizierung
Der mit den Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 eingeführte Schwellenwert von 0,9 % relativer GVO-Gehalt kann bei GVO-positiven Proben eine Quantifizierung notwendig machen, um über die Kennzeichnungspflicht des Lebensmittels zu entscheiden. Der Schwellenwert ist ein relativer Wert bezogen auf die Zutat im Lebensmittel. Ist beispielsweise im Lebensmittel eine Zutat mit 1 % Sojaanteil enthalten, dürfen maximal 0,9 % dieses Sojaanteils aus genetisch verändertem Soja stammen. Zudem können geringe, während des Produktprozesses eventuell unvermeidbare, Vermischungen von größeren Kontaminationen mit genetisch veränderten Spezies unterschieden werden.
Das ifp bietet u.a. folgende Parameter als Dienstleistung an:
Allgemein
Soja
Mais
- MON810 Mais
- Bt176 Mais
- Bt11 Mais
- TC1507 Mais
- T25 Mais
- NK603 Mais
- GA21 Mais
Raps
- Roundup Ready Raps
- LibertyLink Raps
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