Allgemeine Informationen
Der Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ist in den letzten Jahren zunehmend gestiegen. Die Anbaufläche wuchs in einem Zeitraum von nur 10 Jahren von 1,7 Millionen Hektar auf 134 Millionen Hektar (Stand 2009).
Im April 2004 traten die Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 in Kraft. Im Zuge dessen wurden Kennzeichnungspflichten für GVO auf den Verpackungen von Lebensmitteln implementiert. Zudem wurde eine Lücke durch die Einbeziehung von Futtermitteln in die Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht geschlossen. Produkte wie Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, sind allerdings von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Mit diesen Verordnungen wurde ein Schwellenwert von 0,9 % eingeführt. Der Schwellenwert ist ein relativer Wert bezogen auf die Zutat im Lebensmittel. Ist beispielsweise im Lebensmittel eine Zutat mit 1 % Sojaanteil enthalten, dürfen maximal 0,9 % dieses Sojaanteils aus genetisch verändertem Soja stammen.
Im ifp wird der Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen mittels PCR in real-time und Hybridisierungssonden durchgeführt.
Die Methode erlaubt einen hochspezifischen, schnellen und sensitiven Nachweis. Spuren von bis zu 0,01% einer einzelnen Zutat können damit nachgewiesen werden.
Die typische Vorgehensweise der GVO-Analytik beinhaltet folgende Schritte:
- Probenextraktion und Aufreinigung der Proben-DNA
- Allgemeines Screening auf das Vorhandensein von GVO
- Identifizierung des GVO der im Screening positiven Proben
- Quantifizierung des identifizierten GVO
Im Fall eines positiven Befundes werden nach Rücksprache mit dem Auftraggeber die Identifizierungs- und Quantifizierungsschritte eingeleitet.
Screening >>> Identifikation >>> Quantifizierung
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