Gentechnisch veränderte Lebensmittel
Das ifp bietet für den Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln im ersten Schritt ein allgemeines Screening an. Bei diesem Screening handelt es sich um den Nachweis verschiedener DNA-Sequenzen, die sehr häufig in unterschiedlichen GVO verwendet werden. Durch eine gezielte Kombination verschiedener Screening-Elemente lassen sich daher allgemeine Aussagen über vorhandene GV-Linien in Lebens- und Futtermitteln ableiten. Die verwendeten Screening-Elemente decken dabei ca. 95% aller möglichen GVO ab. Im Falle eines negativen Befundes ist die Analyse abgeschlossen.
In positiven Fällen erfolgt im zweiten Schritt eine Identifizierung und ggf. Quantifizierung Konstrukt-oder Eventspezifischen Nachweises des GVO.
Bei einem Konstruktspezifischen Nachweis handelt es sich um ein GVO-Gen bzw. mehrere Gene und die notwendigen regulatorischen Sequenzen. Bei einem Eventspezifischen Nachweis wird der Übergangsbereich zwischen dem eingebauten Konstrukt und der Wirtspflanze detektiert.
Alle angebotenen Nachweismethoden basieren auf dem direkten Nachweis der gentechnischen Veränderung im Pflanzengenom mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) in real-time mit Hybridisierungssonden und interner Kontrollreaktion.
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