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ifp Institut für Produktqualität GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Produkte
1. Geltung Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit dem IfP Institut für Produktqualität GmbH (im folgenden Institut genannt) abgeschlossen Verträge über Verkäufe und Lieferungen und werden mit der Auftragserteilung anerkannt. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch dann wirksam, wenn wir uns im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beziehen.
2. Bestellung Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können.
3. Haftung Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, oder andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse befreien für die Dauer der Störung und deren Auswirkung von der Verpflichtung der Lieferung. Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung des Kaufgegenstandes aufgrund von keiner Parteien zu vertretenden Umständen den Kaufpreis bezahlen zu müssen, geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung auf unserem Betriebsgelände verladen oder an die Versendung bestimmte Person oder Anstalt ausgehändigt ist, unbeschadet einer etwaigen Übernahme der Frachtkosten durch uns. Für Schäden haften wir nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haften wir bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde im besonderen Maße vertrauen darf, auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit, soweit nicht die Erfüllung einer wesentlichen Vertragspflicht betroffen ist, haften wir nur in der Höhe des typischerweise unter Berücksichtigung aller maßgeblichen erkennbaren Umstände vorhersehbaren Schadens. Eine Haftung für weitere Schäden, soweit nicht zwingende Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) entgegenstehen, für Folgeschäden, wie z. B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden sowie für aufgezeichnete Daten, ist ausgeschlossen.
4. Lieferung und Versand Lieferbar sind nur die in unseren jeweils gültigen Preislisten aufgeführten Einheiten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jeder Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Bestellung auf Abruf muss der Abruf mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.
5. Berechnung Die Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer.
6. Zahlung Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden zahlbar. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber frei verfügen können. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlbar an: Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir ohne Mahnung Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Erfolgen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nach Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen, von uns gesetzten, Nachfrist, können wir vom Vertrag zurücktreten. Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenansprüchen aufrechnen.
7. Gewährleistung Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind uns spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten oder wird die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, so erlöschen alle Mängelansprüche. Das Rügerecht erlischt in jedem Fall sechs Monate nach Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern bzw. nach unserer Wahl die Ware zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Sollte eine Ersatzlieferung ebenfalls Mängel aufweisen, kann der Kunde die Ware zurückgeben oder eine Preisminderung verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen, auch zukünftige Forderungen, aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Die Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sofern der Kunde die Vorbehaltware weiterveräußert, tritt er seine Forderung aus der Weiterveräußerung im Voraus sicherheitshalber an uns ab. Jeder Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Befindet sich der Kunde im Verzug mit Ansprüchen uns gegenüber, hat uns der Kunde auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen oder die Forderungsabtretungseinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Überschreitet der Wert der uns gestellten Sicherheiten nicht nur vorübergehend den Gesamtbetrag unserer gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, kann der Kunde im Umfange der Überschreitung dieser Schwelle Freigabe von uns auszuwählenden Sicherheiten verlangen.
9. Markenschutz Werden von uns gelieferte und mit einem Markenzeichen versehene Waren verarbeitet, so kann die Benutzung unseres Markenzeichens bei den damit hergestellten Erzeugnissen nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung erfolgen. Dies gilt auch für die Verwendung unserer Produktbezeichnungen und Markenzeichen in Werbeschriften, Preislisten und anderen Geschäftspapieren.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Berlin. Bei allen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz oder für die unsere Lieferung ausführende Zweigniederlassung zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen und den Käufer auch dort zu verklagen, wo sonst ein Gerichtsstand für ihn nach allgemeinen Vorschriften begründet ist.
11. Salvatorische Klausel Werden einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Berlin, den 20. November 2009
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